Mitdenken zahlt sich aus. Denn es kann nie ausgeschlossen werden, dass durch Ihr Produkt oder Ihre Tätigkeit Dritte einen Schaden erleiden.
Auch wenn es über alles hinweg keine allgemeingültige Versicherungspflicht gibt, so ist es mittlerweile üblich, dass jedes Unternehmen über eine Betriebshaftpflicht verfügt. Doch wie flexibel, anpassungsfähig sind diese Deckungen im Bezug auf Ihren Geschäftsalltag? Das ist die entscheidende Frage, meint Sascha Wähner, MüPa-Prokurist.
Die grundsätzliche Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist, das Unternehmen selbst, den Unternehmer sowie seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftung zu schützen. Dabei prüft der Versicherer die Berechtigung der Ansprüche. Sofern notwendig, wehrt er unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche im Rahmen des Deckungsumfanges.
Die bekanntesten Haftpflichtdeckungen sind die Betriebs- und Produkthaftpflicht sowie die erweiterte Produkthaftpflicht- und Rückrufkostendeckung. Im Bereich der Betriebs- und Produkthaftpflicht sind generell Personen und Sachschäden abgesichert. Der Teil erweiterte Produkthaftpflicht- und Rückrufkostendeckung ezieht sich im Großen und Ganzen auf den Bereich der Vermögensschäden (z.B. Ein- und Ausbaukosten oder Kosten einer Rückrufaktion), die durch Produkte entstehen können.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe 03/2018 des Wirtschaftsspiegels. Den Artikel zum Thema "Betriebshaftpflichtversicherung" können Sie auch hier als pdf-Datei downloaden »
